Überschwemmungskatastrophe - IGM hilft!

M. Großmann / pixelio.de

08.06.2016 Der Vorstand der IG Metall leistet betroffenen Mitgliedern finanzielle Soforthilfe. Bildquelle: M. Großmann / Pixelio.de

Die aktuelle, anhaltende Überschwemmungskatastrophe trifft die Menschen hart. Es ist davon auszugehen, dass IG Metall-Mitglieder bei Bosch davon betroffen sind bzw. sein werden. Die IG Metall hilft in diesem teilweise existenzbedrohenden Ausmaß der Katastrophe durch eine unkomplizierte, solidarische finanzielle Unterstützung.

Die Satzung der IG Metall sieht für derart außergewöhnliche Fälle eine Notfallunterstützung (§ 28) vor. Hiermit wird eine einheitliche Regel zur Ausführung in der Anwendung des § 28 der Satzung analog zur Situation in 2013, vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstands, festgelegt.

Es wird eine Soforthilfe für besonders betroffene Mitglieder in Höhe einer Einmalzahlung von

500 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 5.000 EUR,
750 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 10.000 EUR und
1.000 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 20.000 EUR

festgelegt.

Die Sachschadenshöhe muss in einem vereinfachten Antragsverfahren bei der jeweiligen IG Metall-Geschäftsstelle nachgewiesen werden.

Die direkt vom Hochwasser betroffenen Mitglieder im Sinne der Ziffer 1 erhalten auf Wunsch - ebenfalls unter Bezug auf § 28 der Satzung - eine Beitragsermäßigung bis zum 31. Dezember 2016 auf monatlich 1,53 EUR. Ab Januar 2017 wird wieder der Normalbeitrag erhoben.

Letzte Änderung: 08.06.2016