Beschäftigung in der Krise sichern

Vorschaubild

18.12.2009 Gesamtbetriebsrat der Robert Bosch GmbH verhandelt über beschäftigungssichernde Maßnahmen. Pilotvereinbarung am größten Bosch-Standort Feuerbach bereits abgeschlossen.

2009 war für Bosch das schwierigste Krisenjahr seiner Firmengeschichte. Trotz erheblicher Umsatzrückgänge ist es den Arbeitnehmervertretungen zusammen mit der Belegschaft gelungen, Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung durchzusetzen und an den deutschen Standorten betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.

Obwohl der Tiefpunkt der Krise durchschritten ist und wieder eine deutliche Aufwärtsentwicklung spürbar ist, war der Einbruch so tief, dass es auch bei optimistischer Planung noch bis 2012 dauern wird, bis alte Umsatzniveaus wieder erreicht werden können.
Vor diesem Hintergrund ist der Gesamtbetriebsrat der Robert Bosch GmbH mit der Firmenseite in Verhandlungen über ein Konzept zur Bewältigung der Krisenfolgen bei Bosch bis Ende 2012 getreten.

Die Strategie der Arbeitnehmervertretung zur Sicherung der Beschäftigung ruht nach Angaben des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden, Alfred Löckle, dabei auf den Grundsätzen:

  • Wir wollen mit der ganzen Stammmannschaft durch die Krise, egal wie lange sie dauert.
  • Wir wollen, dass die Lasten der Krise fair zwischen Unternehmen und Belegschaft geteilt werden.
  • Wir wollen, dass die Lasten, die die Beschäftigten zu tragen haben, auf alle Beschäftigtengruppen fair verteilt werden, von der untersten Entgeltgruppe bis zum Geschäftsführer.

Wesentliche Eckpunkte des Konzeptes sind:

  • Bis Ende 2012 werden die Krisenfolgen mit sozialverträglichen Lösungen bewältigt. Die Firmenseite verpflichtet sich, die rechtlichen Möglichkeiten der Kurzarbeit weiter in vollem Umfang zu nutzen.
  • Alle Beschäftigten (inklusive aller leitenden Angestellten) kompensieren dazu einen Teil der Remanenzkosten der Kurzarbeit über eine solidarische Umlage, die bei den Tarifbeschäftigten über eine Kürzung der tariflichen Sonderzahlungen erfolgen soll.
  • Im Gegenzug bezahlt das Unternehmen einen Teillohnausgleich bei Anwendung des Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung und verpflichtet sich, die Zuschussregelung zum Kurzarbeitergeld nach Tarif Baden-Württemberg weiterhin bundesweit anzuwenden.
  • Unternehmen und Gesamtbetriebsrat erarbeiten eine Vielzahl neuer Modelle zur Förderung der Weiterbildung, insbesondere, um Beschäftigten auf dem zweiten Bildungsweg ein Studium mit Bachelor- Abschluss zu ermöglichen.
  • Alle Möglichkeiten zum flexiblen Übergang in die Rente werden ohne Einschränkung genutzt ("neue" Altersteilzeit, Vorruhestand usw.)
Inhaltsbild

Im größten Bosch Werk, Feuerbach mit rund 11.500 Beschäftigten wurde nunmehr ein Pilotabschluss für diese Regelung erreicht, der bereits zum 1.1. 2010 in Kraft tritt. Die Zustimmung der IGM steht noch aus. Die Betriebsräte der übrigen Standorte der Robert Bosch GmbH beraten über die Vereinbarung im 1. Quartal 2010. Vom Ausgang dieser Beratungen hängt ab, ob die Regelung ab April 2010 für die RB GmbH in Kraft treten kann.

Ob die Sicherung der Beschäftigung bei Bosch durch die ganze Krise mit Hilfe dieser Regelung gelingt, hängt auch davon ab, ob die Bundesregierung die Erleichterungen bei der Kurzarbeit, die bis Ende 2010 gelten, auch in den Jahren 2011 und 2012 fortführt.

Letzte Änderung: 19.07.2013