Compliance Hotline scharf geschaltet

IG Metall @ Bosch

26.01.2009 Nach Abschluß der Konzernbetriebsvereinbarung können bei Bosch weltweit Verstöße gemeldet werden.

Seit Januar 2009 ist die Compliance-Hotline in der Bosch-Gruppe weltweit scharf geschaltet. Damit können nicht nur Bosch-Mitarbeiter Verstöße telefonisch, per Email oder über das Internet melden - auf Wunsch auch anonym. Neben Gesetzesverstößen wie Bestechung werden auch Vergehen gegen interne Regelungen und gegen die ILO-Kernarbeitsnormen wie Kinderarbeit oder Diskriminierung entgegengenommen und verfolgt.

Der Bosch-Konzernbetriebsrat hatte seine Mitbestimmungsrechte wahrgenommen und eine Konzernbetriebsvereinbarung zur Einführung eines so genannten Code of Business Conduct (Grundsätze rechtmäßigen Verhaltens) abschließend mit der Firmenseite verhandelt.

Bei der weltweiten Einführung sahen die Arbeitnehmervertreter unter anderem Regelungsbedarf beim so genannten "Whistleblowing", einem Verfahren, mit dem sich Mitarbeiter an eine Stelle wenden können, wenn ein begründeter Verdacht auf unrechtmäßiges Handeln vorliegt. Hier sind nun nach Auffassung des KBR mit der Konzernbetriebsvereinbarung geeignete Regelungen geschaffen worden, die sowohl den Schutz des Hinweisgebers, als auch den des Beschuldigten gleichermaßen gewährleisten, wenn Hinweise an die eigens eingerichtete Hotline gemeldet werden.

Zudem bietet dieses Instrument aus Sicht des KBR aber auch eine ideale Möglichkeit, um Verstöße gegen die ILO-Kernarbeitsnormen zu melden und nachzugehen. Die ILO-Kernarbeitsnormen sind wesentlicher Bestandteil in den bei Bosch geltenden "Grundsätze sozialer Verantwortung".
Der Konzernbetriebsratsvorsitzende Alfred Löckle betonte gegenüber der Firmenseite, dass das Legalitätsprinzip nicht teilbar sei und Arbeitnehmerrechte bei Bosch in allen Ländern eingehalten werden müssten. Somit sei sichergestellt, dass auch weltweit Verstöße gegen die ILO-Kernarbeitnormen, auch bei Bosch-Zulieferern, über die die Compliance-Hotline transparent gemacht und geahndet werden.

Letzte Änderung: 16.03.2015